AGBs für die Entwiclung von mobilen Applikationen

Allgemeine Verkaufsbedingungen
der Firma „be next GmbH“, Kirchheimer Str. 27, 70619 Stuttgart,
Amtsgericht Stuttgart, HRB 726361, USt-IdNR.: DE 252475696, Stand 01.01.2012
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§1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlich ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführungen dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

§2 Vertragsgegenstand
(1) Entwicklung, Programmierung und Verkauf einer unbefristeten Lizenz für eine mobile Applikation (App) für mobile Dienste wie iPhone, iPad inklusive Validierung auf den vom Kunden gewünschten Verkaufsplattformen wie z.B. i-Tunes, Windows Phone etc.
(2) Updates und Wartung der App ist nicht Vertragsgegenstand, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart.

§3 Bestellungen des Kunden / Vertragsschluss / Vorkasse
(1) Die vom Kunden uns gegenüber aufgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot.
(2) Nach Eingang der Kundenbestellung erstellen wir auf Basis von dessen Daten, Anforderungen an die App und vom Kunden gewünschten Inhalten einen konkreten Vorschlag für die Erstellung einer App hinsichtlich von deren Inhalt, Umfang, Umsetzungsart und Entwicklungsdauer sowie Preis.
(3) An diesem konkreten Vorschlag halten wir uns 15 Tage gebunden.
(4) Erst mit schriftlicher Gegenzeichnung und Rücksendung unseres Vorschlags sowie gleichzeitiger, vollständiger Bezahlung unserer Vorkassen-Rechnung durch den Kunden an uns kommt ein bindender Vertrag zwischen uns und dem Kunde zustande (Vertragsschluss).

§4 Prüfung und Genehmigung der App
(1) Vor der Einstellung der App auf der gewünschten Verkaufsplattform stellen wir dem Kunden screenshots zur Verfügung, damit dieser die App vorher prüfen und freigeben kann.
(2) Nach der Freigabe durch den Kunden stellen wir die App auf den Verkaufsplattformen zur Validierung ein.

§5 Validierung der App
(1) Wird die App von der Verkaufsplattform akzeptiert und validiert, so erfolgt deren Einstellung auf der Verkaufsplattform innerhalb der von dem Betreiber der Verkaufsplattform vorgegebenen Zeiten.
(2) Wird die App nicht von einer gewünschten Verkaufsplattform validiert, so werden wir nach besten Anstrengungen versuchen, die App entsprechend zu modifizieren, bis die Validierung erreicht werden kann.
(3) Wir können nicht für die Validierung einer App garantieren, da allein der Anbieter der Verkaufsplattform hierüber entscheidet. Sollte diese binnen zwei Monaten trotz aller Bemühungen nicht erreicht werden können, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(3) Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig.
(4) Die Zahlung erfolgt durch bar oder durch Gutschrift auf unser in der Rechnung angegebenes Konto.

§7 Lieferzeit
(1) Über die Lieferzeit wird jeweils eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Dabei werden wir von den üblichen Zeiträumen für die Dauer der Entwicklung einer App, je nach vom Kunden gewünschtem Umfang, ausgehen.
(2) Die in dieser Vereinbarung von uns angegebenen Lieferzeiten sind nur annähernd.
(3) Wir sind zur Einhaltung der Lieferfrist nur verpflichtet, wenn der Kunde seine Vertragspflichten vollständig erfüllt hat.
(4) Nachträgliche Wünsche des Kunden nach Änderungen oder Ergänzungen verlängern die Lieferzeit in angemessenem Umfang.

§8 Wunsch des Kunden wie vom Lieferanten bestätigt
Vereinbarungen über Änderungen der Anforderungen bedürfen der Schriftform. Erklärt der Kunde einen Änderungswunsch mündlich, kann der Lieferant diesen schriftlich bestätigen. Dessen Formulierung ist verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich widerspricht.

§9 Pflichtenheft bei „App Expert“
Für die Beschaffenheit der Funktionalität der „App Expert“ ist das Pflichtenheft abschließend maßgeblich.

§10 Hinweis wegen Mängelfreiheit
Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik Mängel unter allen Anwendungsbedingungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.

§11 Prüfung der App / Abnahme / Mängelansprüche
(1) Der Kunde wird die App innerhalb einer Frist von einem Monat ab Bereitstellung auf den vereinbarten Verkaufsplattformen auf Vertragsgemäßheit prüfen.
(2) Die App gilt als abgenommen, soweit nach Ablauf der Prüffrist für eine weitere Frist von zwei Wochen die Nutzbarkeit der App nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist.
(3) Die App gilt auch als abgenommen, sobald die App auf den vereinbarten Verkaufsplattformen eingestellt und validiert wurde, der Kunde hierauf hingewiesen wurde und eine Meldung über Mängel nicht innerhalb von vier Wochen ab diesem Zeitpunkt vorgelegen hat.

§12 Form der Mängelmeldung
Mängelmeldungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie schriftlich erfolgen.

§13 Änderungen an der App durch den Kunden
Soweit der Kunde an der App eigene Änderungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, haftet der Lieferant für hierdurch entstandene Fehler oder Mängel nicht.

§14 Einschränkung der Leistungspflichten des Lieferanten
Wir sind nicht verpflichtet, dem Kunden die Entwicklungswerkzeuge zu liefern, die wir für die Erstellung der App einsetzen.

§15 Mängelhaftung
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatz geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sofern uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung afu den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen oder bei Fehlen garantierter Eigenschaften; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunden vertraut hat und auch vertrauen durfte.
(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Sofern vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
(5) Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die dem Kunden daraus entstehen, dass die jeweilige Verkaufsplattform nach der erfolgreichen Validierung – ohne dass wir dies zu vertreten hätten - die App wieder aus ihrem Angebot herausnimmt, fehlerhaft oder gar nicht mehr darstellt, die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt oder die App aus sonstigen Gründen nicht verwendet werden kann.
(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.

§16 Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in vorstehender Klausel „Mängelhaftung“ vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen Ansprüche aus unerlaubter Handlung auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Absatz (1) gilt auch, soweit der Kunden anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§17 Kündigung des Vertrags
Soweit der Kunde ohne Rechtsgrund vorzeitig den Vertrag kündigt, ist die bis dahin angefallene Leistung bzw. der bis dahin angefallene Aufwand durch den Kunden an uns zu bezahlen. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

§18 Zusicherung des Kunden
(1) Der Kunde versichert, dass er die App nicht für strafrechtlich relevante Zwecke verwenden wird und die Nutzung der App für solche Zwecke auch nicht Dritten ermöglicht, soweit er hierauf Einfluss nehmen kann.
(2) Der Kunde versichert ferner, dass er bei der Verwendung der App die jeweils geltenden Gesetze beachtet und einhält und durch die Verwendung der App nicht die Rechte oder das Eigentum Dritter verletzt.
(3) Der Kunde versichert, dass seine Angaben hinsichtlich Zweck und Ziel der App uns gegenüber wahrheitsgemäß und vollständig sind.
(4) Der Kunde stellt uns hiermit insoweit von jeglicher Haftung frei für strafrechtliche oder missbräuchliche Verwendung der App, die er selbst oder über Dritte begeht, oder für welche er unsere Leistung und die von uns entwickelte App zu missbrauchen versucht.

§19 Urheberrechtsschutz
Der Kunde erkennt die Urheberrechtsfähigkeit der App-Programmierung und des App-Designs an. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 69a Abs. 3 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

§20 Weitergabeverbot
Die Überlassung der App an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. Das Verbot der Weitergabe gilt auch dann, wenn die nach § 69a Abs. 3 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

§21Programmschutz
Der Kunde darf die Quellprogramme der App oder Teile hiervon nur mit unserer vorherigen schriftlicher Zustimmung Dritten zur Kenntnis geben. Dies gilt auch dann, wenn die nach § 69a Abs. 3 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe für ein Werk im Hinblick auf die Programmierung nicht erreicht ist. Wir werden die Zustimmung nicht entgegen Treu und Glauben verweigern.

§22 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der App bis zum Eingang aller Zahlungen aus diesem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

§23 Geheimhaltung
Wir sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des jeweiligen Auftrags verwenden und sie als vertraulich behandeln. Dies gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Programmerstellung für die App beziehen, sowie für Daten, die dem Lieferanten bereits bekannt sind oder außerhalb des jeweiligen Auftrags bekannt waren oder bekannt werden.

§24 Verwendung der erhobenen Daten / Kundenreferenz auf unserer Website
(1) Personen- und unternehmensbezogene Daten werden von uns elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet.
(2) Sie werden nicht an Dritte weitergegeben, hiervon ausgenommen ist die erforderliche Weitergabe im Zusammenhang mit der Validierung der App.
(3) Der Kunde ermächtigt uns, die für ihn entwickelte, validierte und damit ohnehin öffentlich zugängliche App auch auf unserer Website für die Zwecke unserer eigenen Werbung darzustellen und zu präsentieren (Kundenreferenz). Sollte der Kunde dies nicht wünschen, so kann er dem schriftlich durch Einschreiben /Rückschein an unsere Firmenanschrift jederzeit widersprechen.

§25 Schriftform
Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Erteilung eines schriftlichen Auftrags getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch bevollmächtigte Vertreter von uns.

§26 Teilunwirksamkeit
Wenn eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam ist oder wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

§27 Deutsches Recht
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

§28 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unser Sitz in Stuttgart. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

§29 Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, welche dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.


Diese AGB's sind urheberrechtlich geschützt.